AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

GELTUNGSBEREICH

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen“ gelten für die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Wasserschlosses Erkenbrechtshausen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Banketten, Seminaren, Tagungen und anderen Veranstaltungen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Wasserschloss Erkenbrechtshausen ausdrücklich schriftlich anerkannt. Vertragsabschluss und Vertragspartner Der Veranstaltungsvertrag kommt durch schriftliche Annahme des vom Wasserschlosses Erkenbrechtshausen abgegebenen Angebots durch den Besteller zustande. Eine ganze oder teilweise Gebrauchsüberlassung von Räumen oder Einrichtungen an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, bedarf der vorher einzuholenden schriftlichen Erlaubnis der Vermieterin.

LEISTUNGEN

Das Wasserschloss Erkenbrechtshausen ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Wasserschlosses Erkenbrechtshausen zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Wasserschlosses Erkenbrechtshausen gegenüber Dritten. Alle angemieteten Räume werden einschließlich des dort vorhandenen Mobiliars vermietet. Die Bereitstellung einer besonderen Ausstattung ist bis spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Die Berücksichtigung von verspätet vorgebrachten Sonderwünschen kann die Vermieterin nicht gewährleisten. Die gemieteten Räume und Einrichtungen dürfen vom Mieter ausschließlich zu dem vereinbarten Veranstaltungszweck für die im Mietvertrag festgelegte Mietzeit genutzt werden.

PREISE

Die in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Preise verstehen sich in Euro, beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind verbindlich. Eine Preisanpassung aus Gründen, die wir nicht beeinflussen können (z.B. Währungsschwankungen, neue oder erhöhte Steuern) behalten wir uns vor. Nicht erwähnte Leistungen sind nicht im Arrangementpreis inbegriffen. Wird zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung der Zeitraum von 6 Monaten überschritten, so behält sich das Wasserschloss Erkenbrechtshausen das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Bei verspäteter Rückgabe (Überschreitung der Mietzeit) hat der Mieter eine der Miete entsprechende Nutzungsentschädigung zu zahlen. Kann eine nachfolgende Veranstaltung wegen verspäteter Rückgabe nicht wie geplant durchgeführt werden, haftet der Mieter zusätzlich auf Schadensersatz. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten. Die Kosten für Heizung, normale Beleuchtung und übliche Reinigung der Mieträume sind in dem Mietpreis bereits enthalten. Darüber hinausgehende Leistungen und Sonderreinigungen bei starker Verschmutzung sind gesondert zu vergüten.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Das Wasserschloss Erkenbrechtshausen ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Rechnungen des Wasserschlosses Erkenbrechtshausen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Wasserschloss Erkenbrechtshausen berechtigt, gegenüber dem Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

STORNIERUNG DURCH DEN VERTRAGSPARTNER

Das Wasserschloss Erkenbrechtshausen räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen: Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat das Wasserschloss Erkenbrechtshausen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung 50 Prozent des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung insbesondere für die Überlassung von Räumlichkeiten und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Bei einem Rücktritt unter 60 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Entschädigungspauschale 80 des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung von Räumlichkeiten und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies dem Wasserschloss Erkenbrechtshausen rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Hat das Wasserschloss Erkenbrechtshausen dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Wasserschloss Erkenbrechtshausen keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren schriftlicher Eingang beim Wasserschloss Erkenbrechtshausen.

STORNIERUNG DURCH DAS WASSERSCHLOSS ERKENBRECHTSHAUSEN

Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Wasserschloss Erkenbrechtshausen ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Ferner ist das Wasserschloss Erkenbrechtshausen berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Wasserschloss Erkenbrechtshausen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden; das Wasserschloss Erkenbrechtshausen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Wasserschlosses Erkenbrechtshausen in der Öffentlichkeit gefährden kann; wenn der Vertragspartner fällige Forderungen des Wasserschlosses Erkenbrechtshausen nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet.Änderungen der Teilnehmerzahl Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Wasserschloss Erkenbrechtshausen bei Vertragsabschluss die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 bedarf der Zustimmung des Wasserschlosses Erkenbrechtshausen.

DURCHFÜHRUNG

Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind ebenfalls alleinige Pflichten des Mieters. Der Mieter darf innerhalb des gemieteten Raums Transparente, Werbevorrichtungen oder Dekorationen nur anbringen, soweit sie aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. In keinem Fall ist die Verwendung von Schrauben oder Nägeln an Wänden, Decken oder Fußböden gestattet. Etwaig angebrachte Vorrichtungen sind innerhalb der vereinbarten Mietzeit wieder zu entfernen. Außerhalbder Mieträume, insbesondere an der Außenseite des Gebäudes (hierzu gehören auch die zum Mietraum gehörenden Fenster) ist die Anbringung von Werbevorrichtungen, Transparenten und Dekorationen nur mit der vorher einzuholenden schriftlichen Erlaubnis der Vermieterin zulässig. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Crailsheim (Deutschland). Die Anwendung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.

UNWIRKSAMKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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